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IHRE BOUTIQUE-KANZLEI FÜR ÖFFENTLICHES RECHT

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Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Dafür stellen wir Ihnen unsere jahrzehntelange juristische Erfahrung zur Verfügung.

Seit der Gründung im Jahr 2011 steht RIHS Rechtsanwalt für fundierte und spezialisierte Beratung im öffentlichen Recht. Die Kanzlei wird von Dr. Georg Rihs, Gründer und Senior Partner, geprägt. Mit seiner langjährigen anwaltlichen und wissenschaftlichen Tätigkeit steht er für strategische Klarheit, präzise Analyse und durchsetzungsstarke Vertretung.

Gemeinsam mit Dr. Philipp Haas-Köhler, Rechtsanwalt, betreut die Kanzlei Mandanten in allen Bereichen des öffentlichen Rechts – insbesondere im Staatsbürgerschaftsrecht, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht, Baurecht, Gewerberecht, Umweltrecht und Verwaltungsstrafrecht.

Im Vergaberecht ist Dr. Georg Rihs Ihr erster Ansprechpartner. Im öffentlichen Dienstrecht und Schulrecht berät Sie Dr. Philipp Haas-Köhler.

Durch den klaren Schwerpunkt im öffentlichen Recht, die universitäre Ausbildung und wissenschaftliche Tätigkeit sowie die strukturierte Zusammenarbeit nach dem Vier-Augen-Prinzip gewährleisten wir höchste juristische Qualität und sorgfältig abgestimmte Lösungen.

Ihr Erfolg ist unser Anspruch. Wir vertreten Ihre Interessen mit Engagement, fachlicher Tiefe und strategischem Weitblick.

KOMPETENT UND SPEZIALISIERT.

Im öffentlichen Recht, Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht sind wir eine der renommiertesten Kanzleien Wiens. In diesen Bereichen führen wir regelmäßig (Rechtsmittel-)Verfahren vor den Behörden wie der MA35, dem Verwaltungsgericht Wien und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Unsere fundierten Beiträge im Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht werden in den renommiertesten Fachzeitschriften veröffentlicht.

Lernen Sie mehr über unsere Kompetenzen unter Services.

EFFIZIENT.

Wir ergreifen die richtigen rechtlichen Maßnahmen zur passenden Zeit, um Sie effizient ans Ziel zu führen. Transparenz und Kostenbewusstsein sind dabei selbstverständlich. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere strukturierte Herangehensweise und schätzen die nachhaltigen Ergebnisse.

Hier können Sie mehr über unsere Erfolge lernen.

KREATIV.

Wir betrachten Ihren Fall als kreative Herausforderung und entwickeln innovative, maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre individuelle Situation und Ihre Interessen abgestimmt sind.

Informieren Sie sich unter Erfolge und Publikationen.

OGH: Diskriminierung von Absolventen grenzüberschreitender Kooperationsstudien rechtswidrig!

7. Mai 2021
Wir freuen über eine positive Entscheidung eines langwierigen Zivilprozesses, die wir für unseren Mandanten, einen Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbank (OeNB) erreichen konnten. Wir haben erfolgreich durchgesetzt, dass bei der Einstufung in das innerbetriebliche Gehaltsschema der OeNB der Abschluss eines Hochschulstudiums im Ausland (hier: grenzüberschreitender Kooperationslehrgang an der Universität Mittweida in Deutschland) voll berücksichtigt werden muss. Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, die Gehaltsdifferenz für die letzten drei Jahre nachzuzahlen. Der Oberste Gerichtshof ist unserer Argumentation gefolgt. Er stärkt damit das Bologna-System und ermöglicht die Anrechnung von Studienabschlüssen, die Dienstnehmer im Rahmen grenzüberschreitender Kooperationslehrgänge europäischer Hochschulen außerhalb Österreichs erworben haben.
https://rihs-old.mycodingbase.at/wp-content/uploads/2021/05/iStock-939112186.jpg 459 688 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2021-05-07 17:00:372021-05-28 12:15:19OGH: Diskriminierung von Absolventen grenzüberschreitender Kooperationsstudien rechtswidrig!

Arabische Kultusgemeinde Österreich – rechtswidriger Bescheid des Kultusamts vom Verwaltungsgericht Wien aufgehoben

22. April 2021
In einer rechtlich anspruchsvollen staatsrechtlichen, auch medial brisanten Causa haben wir einen großen Erfolg zu berichten: Das Verwaltungsgericht Wien hat mit Erkenntnis vom 21.4.2021 den Beschluss des Kultusamts vom 7.6.2018 aufgehoben, mit dem dieses der Arabischen Kultusgemeinde Österreich (AKÖ) die Rechtspersönlichkeit entzogen hatte. Das Verwaltungsgericht hat ausgesprochen, dass alle formalen Voraussetzungen (Zahl der Moscheeeinrichtungen, Gläubigen) von der AKÖ erfüllt werden. Die Feststellungen stützte das Verwaltungsgericht auf die Bestätigung der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ), die die formalen Voraussetzungen nach innerreligionsgemeinschaftlichen Recht geprüft und bestätigt hat. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird ein Schlussstrich unter ein langwieriges Verfahren gesetzt.
https://rihs-old.mycodingbase.at/wp-content/uploads/2021/04/iStock-1273675918-4-e1631890177549.jpg 429 659 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2021-04-22 11:48:362021-09-17 16:50:48Arabische Kultusgemeinde Österreich – rechtswidriger Bescheid des Kultusamts vom Verwaltungsgericht Wien aufgehoben

Vereinsauflösung eines islamischen Vereins in Folge des Terroranschlags vom 2.11.2020 rückgängig gemacht

8. März 2021
Infolge des Terroranschlags vom 2.11.2021 hat die Polizeidirektion Wien als Vereinsbehörde zwei islamische Vereine mit Mandatsbescheid ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahren mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Der Verein “Verein zur Förderung der islamischen Kultur”, der die Tewhid-Moschee in 1120 Wien, Murlingengasse 61, betreibt, war einer dieser beiden Vereine. Die Landespolizeidirektion Wien begründete die sofortige Auflösung nach dem Vereinsgesetz damit, dass der Attentäter die Moschee in 1120 Wien vor dem Anschlag besucht hätten. Die Landespolizeidirektion Wien musste den Mandatsbescheid nun nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zurücknehmen. Sie stellte fest, dass keine Personen mit islamistisch-extremistische Ideologie Funktionen im Verein innehatten oder unterstützend für die Moschee tätig waren. Der Verein hat zu keinem Zeitpunkt Personen aktiv zur Teilnahme am bewaffneten Dschihad in Krisengebieten aufgerufen oder zur Teilnahme ermutigt. Die Predigten, die in der Moschee an Freitagsgottesdiensten gehalten wurden, waren nach den Feststellungen der Vereinsbehörde nicht Dschihad-verherrlichend.
https://rihs-old.mycodingbase.at/wp-content/uploads/2021/03/iStock-1085351298.jpg 459 688 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2021-03-08 18:35:282022-12-23 15:48:27Vereinsauflösung eines islamischen Vereins in Folge des Terroranschlags vom 2.11.2020 rückgängig gemacht
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