RIHS Rechtsanwalt GmbH
  • Services
    • UNTERNEHMEN
      • Grenzüberschreitende Dienstleistungen
      • Vergaberecht
      • Energierecht
    • PRIVATE
      • Fremdenrecht – Aufenthalt / Niederlassung / Staatsbürgerschaft
      • Umweltrecht
      • Baurecht
      • Prozessführung
    • INSTITUTIONEN
      • Schulrecht
      • Völkerrecht
      • Religionsrecht
  • News
  • Über uns
    • Erfolge
    • Kanzleiphilosophie
    • Mitarbeiter
    • Publikationen
  • Honorar
  • Karriere
  • Kontakt
  • Menü Menü

IHRE BOUTIQUE-KANZLEI FÜR ÖFFENTLICHES RECHT

RECHTSGEBIETE
TERMIN VEREINBAREN

IHRE BOUTIQUE-KANZLEI FÜR ÖFFENTLICHES RECHT

RECHTSGEBIETE
KONTAKTIEREN SIE UNS

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Dafür stellen wir Ihnen unsere jahrzehntelange juristische Erfahrung zur Verfügung.

Seit der Gründung im Jahr 2011 steht RIHS Rechtsanwalt für fundierte und spezialisierte Beratung im öffentlichen Recht. Die Kanzlei wird von Dr. Georg Rihs, Gründer und Senior Partner, geprägt. Mit seiner langjährigen anwaltlichen und wissenschaftlichen Tätigkeit steht er für strategische Klarheit, präzise Analyse und durchsetzungsstarke Vertretung.

Gemeinsam mit Dr. Philipp Haas-Köhler, Rechtsanwalt, betreut die Kanzlei Mandanten in allen Bereichen des öffentlichen Rechts – insbesondere im Staatsbürgerschaftsrecht, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht, Baurecht, Gewerberecht, Umweltrecht und Verwaltungsstrafrecht.

Im Vergaberecht ist Dr. Georg Rihs Ihr erster Ansprechpartner. Im öffentlichen Dienstrecht und Schulrecht berät Sie Dr. Philipp Haas-Köhler.

Durch den klaren Schwerpunkt im öffentlichen Recht, die universitäre Ausbildung und wissenschaftliche Tätigkeit sowie die strukturierte Zusammenarbeit nach dem Vier-Augen-Prinzip gewährleisten wir höchste juristische Qualität und sorgfältig abgestimmte Lösungen.

Ihr Erfolg ist unser Anspruch. Wir vertreten Ihre Interessen mit Engagement, fachlicher Tiefe und strategischem Weitblick.

KOMPETENT UND SPEZIALISIERT.

Im öffentlichen Recht, Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht sind wir eine der renommiertesten Kanzleien Wiens. In diesen Bereichen führen wir regelmäßig (Rechtsmittel-)Verfahren vor den Behörden wie der MA35, dem Verwaltungsgericht Wien und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Unsere fundierten Beiträge im Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht werden in den renommiertesten Fachzeitschriften veröffentlicht.

Lernen Sie mehr über unsere Kompetenzen unter Services.

EFFIZIENT.

Wir ergreifen die richtigen rechtlichen Maßnahmen zur passenden Zeit, um Sie effizient ans Ziel zu führen. Transparenz und Kostenbewusstsein sind dabei selbstverständlich. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere strukturierte Herangehensweise und schätzen die nachhaltigen Ergebnisse.

Hier können Sie mehr über unsere Erfolge lernen.

KREATIV.

Wir betrachten Ihren Fall als kreative Herausforderung und entwickeln innovative, maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre individuelle Situation und Ihre Interessen abgestimmt sind.

Informieren Sie sich unter Erfolge und Publikationen.

Erfolgreiche Familienzusammenführung auf Grundlage des Art. 20 AEUV, obwohl kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt

9. März 2023
In einer jüngeren Entscheidung haben wir einer Familie dazu verholfen, ihr gemeinsames Familienleben in Österreich legal zu führen. Durch unsere Unterstützung konnten wir ein Aufenthaltsrecht für die Mutter zweier österreichischer Staatsbürger erzielen, die auch Zugang zum Arbeitsmarkt erlangt hat. Wir sind uns der Bedeutung und Tragweite unserer Beratung und Vertretung für das Familienleben unserer Mandanten und deren private und berufliche Zukunft in Österreich bewusst. Deshalb freuen wir uns über den Erfolg! Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
https://rihs-old.mycodingbase.at/wp-content/uploads/2023/03/pexels-august-de-richelieu-4260096.jpg 1367 2048 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2023-03-09 11:16:002023-03-09 11:51:54Erfolgreiche Familienzusammenführung auf Grundlage des Art. 20 AEUV, obwohl kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt

Jahresrückblick 2022

5. Januar 2023
Den Jahreswechsel haben wir zum Anlass genommen, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und uns über die Erfolge unseres Teams für unsere Mandanten zu freuen. Um einen Einblick in unsere breit gefächerte und abwechslungsreiche Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Rechts zu gewähren, stellen wir die wichtigsten Erfolge ohne Anspruch auf Vollständigkeit vor. Nähere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag.
https://rihs-old.mycodingbase.at/wp-content/uploads/2023/01/image001-1_ret-e1672955712588-1.jpg 438 756 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2023-01-05 17:52:422026-01-02 14:07:30Jahresrückblick 2022

Vergaberecht: Fachbeitrag zum Rechtsschutz im fortgesetzten Verfahren vor dem BVwG

2. Januar 2023
Der Rechtsschutz von Auftragnehmern in Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz 2018) ist immer wieder ein Thema. Daher haben wir ihm einen Beitrag in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht (ZVB) gewidmet. Der Beitrag entstand aus unserer jahrelangen Erfahrung im Vergaberecht. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie eine Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und anfechten wollen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag.
https://rihs-old.mycodingbase.at/wp-content/uploads/2023/02/ZVB_2022-12-430-Georg-Rihs1-e1675781660947.jpg 798 1241 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2023-01-02 18:21:242023-02-07 16:34:08Vergaberecht: Fachbeitrag zum Rechtsschutz im fortgesetzten Verfahren vor dem BVwG
Seite 9 von 19«‹7891011›»

KONTAKT

RIHS Rechtsanwalt GmbH

Singerstraße 12 | 9
1010 Wien
T +43 1 532 11 38
F +43 1 532 11 90
E office@rihs.law

RECHTLICHES

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Haftungsausschluß

ÖFFNUNGSZEITEN KANZLEI

Montag bis Donnerstag:
9:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

Freitag:
9:00-12:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

© RIHS Rechtsanwalt GmbH
Website by Startup Design
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Haftungsausschluß
Nach oben scrollen